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   VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13   

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VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13 (https://dejure.org/2013,24171)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12.08.2013 - 8 L 332/13 (https://dejure.org/2013,24171)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12. August 2013 - 8 L 332/13 (https://dejure.org/2013,24171)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13
    Für die Prüfung, ob ein teilweiser Erlass von Säumniszuschlägen deswegen in Betracht kommt, weil die Aussetzung der Vollziehung des zugrundeliegenden Abgabenbescheides geboten und möglich gewesen wäre (vgl. dazu BFH, Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178) besteht regelmäßig kein Anlass, wenn das Verwaltungsgericht einen entsprechenden Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO rechtskräftig abgelehnt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178 = juris, Rzn. 15 ff., 20; Urteil vom 20. Mai 2010, a. a. O., Rz. 22) bedeutet die Erhebung der ungeminderten Säumniszuschläge eine unbillige Härte für den Steuerpflichtigen, wenn er gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides zu erreichen, diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt worden ist und der Abgabenpflichtige letztlich im Rechtsstreit gegen die Abgabenfestsetzung obsiegt.

    Der Antragsteller könnte den (Teil-)Erlass der Säumniszuschläge auch nicht mit der Begründung verlangen, diese seien für einen Zeitraum entstanden, während dessen eine Stundung des ihm gegenüber festgesetzten Beitrags möglich oder geboten gewesen wäre (vgl. dazu BFH, Urteil vom 29. August 1991, a. a. O., Rz. 27).

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13
    Diese Vorschrift ist im Hinblick auf die dem Abgabenpflichtigen zu Gebote stehende Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Abgabenfestsetzung verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, juris, Rz. 21 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 N 71.10 -, juris, Rzn. 15 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178 = juris, Rzn. 15 ff., 20; Urteil vom 20. Mai 2010, a. a. O., Rz. 22) bedeutet die Erhebung der ungeminderten Säumniszuschläge eine unbillige Härte für den Steuerpflichtigen, wenn er gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides zu erreichen, diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt worden ist und der Abgabenpflichtige letztlich im Rechtsstreit gegen die Abgabenfestsetzung obsiegt.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 137/02

    Säumniszuschlag, aufschiebende Wirkung, Erlass

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13
    Im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Abgabenfestsetzung kommt ein Erlass jedoch nur dann in Betracht, wenn die Abgaben erhebende Stelle bereits bei der Abgabenfestsetzung und nicht erst auf Grund eines gesondert zu stellenden Antrags offensichtlich erkennbare sachliche Härtegründe hätte berücksichtigen müssen, die von derartigem Gewicht sind, dass jede andere Entscheidung als die Gewährung eines ggf. auch nur teilweisen Erlasses rechtswidrig wäre (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20. Mai 2003 - 1 L 137/02 -, juris, Rz. 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 N 71.10

    Säumniszuschläge; Festsetzung; Abrechnungsbescheid; keine Akzessorietät;

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13
    Diese Vorschrift ist im Hinblick auf die dem Abgabenpflichtigen zu Gebote stehende Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Abgabenfestsetzung verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, juris, Rz. 21 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 N 71.10 -, juris, Rzn. 15 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 95.10

    Beitrag; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren; Prozessrisiko hinsichtlich

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13
    Bei der im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz nur gebotenen summarischen Prüfung ist dabei für aufwendige Tatsachenfeststellungen und die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen kein Raum (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 S 95.10 -, juris, Rz. 6; Beschluss vom 28. Juli 2011 - OVG 9 S 24.11 -, juris, Rz. 8).
  • VGH Hessen, 01.02.2012 - 5 B 77/12

    Säumniszuschläge auf kommunale Steuern

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13
    Um öffentliche Abgaben in diesem Sinne handelt es sich bei den in dem angefochtenen Bescheid festgesetzten Säumniszuschlägen im Sinne von § 240 AO wegen der ihnen zukommenden Finanzierungsfunktion (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 S 50.10 -, juris, Rzn. 7 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 5 B 77/12 -, juris, Rz. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 9 S 24.11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Beitragsrecht

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13
    Bei der im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz nur gebotenen summarischen Prüfung ist dabei für aufwendige Tatsachenfeststellungen und die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen kein Raum (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 S 95.10 -, juris, Rz. 6; Beschluss vom 28. Juli 2011 - OVG 9 S 24.11 -, juris, Rz. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 50.10

    Feststellungsantrag; öffentliche Abgabe; Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile;

    Auszug aus VG Potsdam, 12.08.2013 - 8 L 332/13
    Um öffentliche Abgaben in diesem Sinne handelt es sich bei den in dem angefochtenen Bescheid festgesetzten Säumniszuschlägen im Sinne von § 240 AO wegen der ihnen zukommenden Finanzierungsfunktion (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 S 50.10 -, juris, Rzn. 7 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 5 B 77/12 -, juris, Rz. 6).
  • VG Potsdam, 26.02.2014 - 8 K 1031/12

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Diese Regelung ist im Hinblick auf die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Abgabenfestsetzung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 8 B 50.95 -, KStZ 1997, 57; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010, a.a.O., Rz. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011, a.a.O., Rz. 16; jew. m. w. N.; dem folgend Beschluss der Kammer vom 12. August 2013 - VG 8 L 332/13 -, juris, Rz. 10).

    Gegen eine solche Inzidentprüfung der rechtskräftigen Entscheidung im Eilverfahren spricht neben der Überlegung, divergierende gerichtliche Entscheidungen zu vermeiden, vor allem die materielle Bindungswirkung der im Eilverfahren ergangenen Entscheidung (so bereits Beschluss der Kammer vom 12. August 2013, a.a.O., Rz. 12; im Ergebnis a. A.: Sächs. FG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 8 K 1587/12 -, juris, n. rkr. ).

  • VG Magdeburg, 18.11.2015 - 9 A 194/14

    Abwasserbeiträge: Erlass von Säumniszuschlägen

    Das Verlangen nach gerichtlichem Rechtsschutz führt jedoch nicht dazu, dass bei einem insoweitigen Unterliegen ein Erlass nicht in Betracht kommt (a. A. VG Potsdam, B. v. 12.08.2013 - 8 L 332/13 -, juris).
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